Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der figurscout Vertriebs GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die figurscout Vertriebs GmbH („figurscout“) überlässt dem Vertragspartner („Sportstudio“) gegen Entgelt die Nutzung eines von figurscout entwickelten Ernährungs- und Abnehmkonzeptes einschließlich der hierzu erforderlichen Unterlagen, Schulungs- und Marketingmaterialien. (2) Sämtliche Rechte an Programmen, Konzepten, Materialien, Marken, Logos, Unterlagen und sonstigen Inhalten verbleiben bei figurscout. Das Sportstudio erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrages. (3) figurscout ist berechtigt, Inhalte, Module und Materialien jederzeit anzupassen, zu ändern oder einzuschränken, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. (2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Sportstudio gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, mit Zahlungen in Verzug gerät oder Materialien vertragswidrig verwendet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die vereinbarten Entgelte sind mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig und spätestens innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ohne Abzug zu leisten. (3) figurscout ist berechtigt, sämtliche Gebühren im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Kosten aus Rücklastschriften trägt ausschließlich das Sportstudio. (4) Bei Zahlungsverzug ist figurscout berechtigt: Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zu berechnen, die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. (5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch das Sportstudio ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 4 Leistungen von figurscout
(1) figurscout stellt dem Sportstudio die erforderlichen Konzepte, Unterlagen und Marketingmaterialien in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. (2) figurscout übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Teilnehmerzahl oder eine bestimmte Förderpraxis der Krankenkassen. (3) figurscout gewährleistet nicht, dass die Nutzung der Programme Rechte Dritter nicht verletzt. figurscout sind derartige Rechte jedoch nicht bekannt.

§ 5 Pflichten des Sportstudios
(1) Das Sportstudio verpflichtet sich, für jeden Kursteilnehmer die Teilnehmerpakete ausschließlich bei figurscout zu erwerben, sämtliche Unterlagen ausschließlich unverändert zu verwenden, das Konzept ausschließlich durch von figurscout geschulte Mitarbeiter einzusetzen, sämtliche Inhalte nur im eigenen Betrieb und während der Vertragslaufzeit einzusetzen. (2) Jede vertragswidrige Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe stellt eine wesentliche Pflichtverletzung dar. (3) Bei Verstößen gegen die Pflichten nach diesem § 5 ist eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Fall fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt figurscout vorbehalten.

§ 6 Veräußerung des Sportstudios
Das Sportstudio ist verpflichtet, figurscout unverzüglich schriftlich über eine Veräußerung, Umstrukturierung oder einen Inhaberwechsel zu informieren. figurscout entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Vertrag auf den neuen Inhaber übergeht. Erfolgt kein Übergang, bleibt der bisherige Vertragspartner bis zur Beendigung des Vertrages verpflichtet.

§ 7 Haftung
(1) figurscout haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet figurscout nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Änderungen der AGB
figurscout ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern. Änderungen werden dem Sportstudio schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Sportstudio nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

§ 11 Digitale Programme
(1) Bucht das Sportstudio digitale Programme von figurscout, die eine individuelle Landingpage und/oder ein eigenes Lead-Control-Center beinhalten, gilt Folgendes: Nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Freischaltung wird – ungeachtet des jeweils gebuchten Programms, mit Ausnahme von „happyfigur“ und „EiGt“ – für das Folgejahr eine Pauschale in Höhe von 99,00 € zzgl. MwSt. fällig. Dieses Entgelt umfasst Hosting, Wartung, Datensicherung, Software-Updates sowie die Bereitstellung neuer digitaler Werbemittel. (2) Die Gebühr ist jeweils jährlich im Voraus zu entrichten. (3) figurscout ist berechtigt, die Höhe der Gebühr einmal jährlich angemessen anzupassen. Eine Anpassung wird dem Sportstudio mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Zusatzvereinbarung happyfigur

§ 1 Lizenzgebühren
Jahreslizenz im ersten Vertragsjahr: 950,00 € zzgl. MwSt. Folgejahre: 250,00 € zzgl. MwSt. Für jeden Endkunden ist zusätzlich ein Zugangscode (derzeit 79,90 € zzgl. MwSt.) im figurscout-Shop zu erwerben. Sämtliche Gebühren sind sofort fällig und nicht erstattungsfähig, auch bei Nichtnutzung.

§ 2 Präventionszulassung
(1) figurscout übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) oder die Bezuschussung durch Krankenkassen. (2) Der Wegfall der Zertifizierung berechtigt das Sportstudio lediglich zu einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Quartalsende. Rückforderungen bereits gezahlter Gebühren sind ausgeschlossen. (3) figurscout ist berechtigt, das Programm inhaltlich anzupassen, um eine (erneute) Zertifizierung zu erreichen. Erfolgt eine Zertifizierung vor Wirksamwerden der Kündigung erneut, entfällt das Kündigungsrecht.

§ 3 Nutzung und Vertragsstrafe
(1) Sämtliche im Rahmen des Programms zur Verfügung gestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich im Rahmen des Kurses und dessen Bewerbung zu verwenden. (2) Eine anderweitige Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist unzulässig. (3) Bei Pflichtverletzungen ist eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € pro Fall, bei Verstößen gegen die Endpreisregelung (§ 4) eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € pro Fall fällig. figurscout bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.

§ 4 Endpreisregelung
(1) Der Endpreis pro Kursteilnahme beträgt 179,00 €.
(2) Das Sportstudio verpflichtet sich, diesen Preis strikt einzuhalten. Abweichungen stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

§ 5 Laufzeit

(1) Diese Zusatzvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung oder, im Falle einer Online-Bestellung, mit der elektronischen Annahme durch den Kunden in Kraft. Die elektronische Annahme erfolgt durch das Setzen eines Häkchens (Checkbox) im digitalen Bestellformular und gilt der Schriftform gleichstehend. (2) Die Zusatzvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Eine ordentliche Kündigung ist von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalenderquartals zulässig.

§ 6 Haftung
Es gilt die Haftungsregelung des Hauptvertrages (§ 7 AGB).

§ 7 Sonstiges
(1) Das Sportstudio verpflichtet sich, ausschließlich die von figurscout vorgegebenen Anmeldeformulare zu verwenden.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von figurscout.
(3) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.